Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafverfahren müssen steuerliche und strafrechtliche Fragen von Anfang an gemeinsam betrachtet werden.

Ausgangslage

Die Ausgangslage

Ein Ermittlungsverfahren beginnt selten unvermittelt: Häufig gehen Feststellungen aus einer Betriebsprüfung, Kontrollmitteilungen oder Anzeigen voraus.

In dieser Phase entscheidet sich, welche Angaben aktenkundig werden und welche Verteidigungsstrategie überhaupt noch möglich ist.

Steuerliche und strafrechtliche Interessen können dabei auseinanderfallen – etwa wenn eine schnelle steuerliche Einigung strafrechtlich nachteilig wirkt.

Leistungen

Was wir übernehmen

  • Verteidigung in Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung
  • Begleitung bei Durchsuchungen und Maßnahmen der Steuerfahndung
  • Prüfung und Vorbereitung von Selbstanzeigen
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Abstimmung von Besteuerungs- und Strafverfahren
  • Beratung von Geschäftsführern zu Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken

Für wen

  • Unternehmer und Geschäftsführer
  • Gesellschafter mit steuerlichen Feststellungen
  • Betroffene einer Durchsuchung
  • Mandanten mit Kontakt zur Steuerfahndung

Ihre Vorteile

  • Steuerrecht und Strafverteidigung in einer Kanzlei
  • Schnelle Erreichbarkeit in Eilsituationen
  • Strategie, die Besteuerungs- und Strafverfahren zusammen denkt
  • Vertretung gegenüber Finanzamt, Steuerfahndung und Gericht

Ablauf

So arbeiten wir in diesem Bereich

  1. 01

    Erstkontakt

    Wir klären den Verfahrensstand und die dringend erforderlichen Schritte.

  2. 02

    Akteneinsicht

    Wir beantragen Akteneinsicht und bewerten den Tatvorwurf.

  3. 03

    Strategie

    Steuerliche und strafrechtliche Optionen werden gemeinsam abgewogen.

  4. 04

    Vertretung

    Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren und, falls erforderlich, vor Gericht.

FAQ

Häufige Fragen

Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation.

Im Erstgespräch klären wir, welcher Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann.

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