Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wirkt in jedem Geschäftsvorfall – und Fehler summieren sich über Jahre, bevor sie auffallen.

Ausgangslage

Die Ausgangslage

Umsatzsteuerliche Beurteilungen hängen von Leistungsart, Leistungsort, Vertragsgestaltung und Beteiligten ab.

Gerade bei grenzüberschreitenden Lieferungen, digitalen Leistungen, Reihengeschäften, Plattformmodellen und Immobilien entstehen Konstellationen, die sich nicht schematisch beurteilen lassen.

Wird eine Einordnung erst in der Betriebsprüfung korrigiert, betrifft die Nachzahlung häufig mehrere Jahre.

Leistungen

Was wir übernehmen

  • Umsatzsteuerliche Beurteilung von Geschäftsmodellen und Einzelfällen
  • Grenzüberschreitende Lieferungen und sonstige Leistungen
  • Onlinehandel, Plattformen und digitale Leistungen
  • Vorsteuerabzug und Rechnungsanforderungen
  • Umsatzsteuer bei Immobilien und Option zur Steuerpflicht
  • Vertretung in Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren

Für wen

  • Onlinehändler und E-Commerce-Unternehmen
  • International tätige Unternehmen
  • Immobiliengesellschaften
  • Dienstleister mit komplexen Leistungsbeziehungen

Ihre Vorteile

  • Rechtliche Beurteilung statt schematischer Zuordnung
  • Frühzeitige Prüfung neuer Geschäftsmodelle
  • Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung bei abweichender Auffassung
  • Verbindung von laufender Buchhaltung und umsatzsteuerlicher Beratung

Ablauf

So arbeiten wir in diesem Bereich

  1. 01

    Sachverhalt

    Wir erfassen Vertragsgestaltung, Leistungsbeziehungen und Abläufe.

  2. 02

    Rechtliche Prüfung

    Wir beurteilen Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Leistungsort und Vorsteuerabzug.

  3. 03

    Empfehlung

    Sie erhalten eine Einschätzung mit Handlungsempfehlung und Risikoeinordnung.

  4. 04

    Umsetzung

    Wir begleiten die Anpassung von Rechnungen, Prozessen und Meldungen.

FAQ

Häufige Fragen

Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation.

Im Erstgespräch klären wir, welcher Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann.

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